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E-Signatur im Krankenhaus
Interview von Markus Strehlitz, Textbüro Strehlitz, mit Dr. Ulrich Kampffmeyer, Geschäftsführer der PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH, Mai 2010
(MS: Markus Strehlitz; Kff: Dr. Ulrich Kampffmeyer)


MS:
Welche Einsatzbereiche gibt es für elektronische Signaturen im
Krankenhaussektor?
Kff:
Man muss hier verschiedene Anwendungsbereich unterscheiden: 1. Die interne Verwaltung, wo kaufmännische Anforderungen, Human Ressource Management, elektronische Rechnung und andere branchenunabhängige Anforderungen zu berücksichtigen sind. 2. Patienten-orientierte Anwendungen, wo es um die elektronische Paptientenakte, die Speicherung von elektronischen Rezepten, die Aufbewahrung und Verwaltung von Datensätzen und Grafiken aus der Geräte-Analyse und andere Anwendungen geht. 3. Die Kommunikation, wo es um den Austausch von Daten mit Versicherungen, Sozialversicherungs- und Krankenhausträgern, Ärzten, anderen Krankenhäusern usw. geht. In jedem der drei Anwendungsbereiche können elektronische Signaturen gefordert sein oder vorkommen. Dabei gibt es auch verschiedene rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen.
MS:
Besonders interessieren würde mich, ob E-Signaturen in Workflows zum Einsatz kommen?
Kff:
Bisher haben elektronische Signaturen über die Kommunikation und in bestimmten Anwendungen mit Dokumentationscharakter Einzug gehalten. In Prozessen, z.B. zur Zeichnung von erledigten Aufgaben etc., findet die elektronische Signatur noch keine große Verbreitung.
MS:
Geht es dabei um qualifizierte Signaturen oder sind die Anforderungen nicht ganz so hoch?
Kff:
Zumindest in Deutschland geht es immer um die Qualifizierte elektronische Signatur (QES). Nur sie wird als beweiskräftig anerkannt und ist in den meisten relevanten Gesetzen und Verordnungen auch entsprechend verankert.
MS:
Setzen sich E-Signaturen zunehmend durch?
Kff:
E-Health, also das Gesundsheitswesen, wird dabei als einer der zukunftsträchtigsten Einsatzbereiche für elektronische Signaturen gesehen. Während im Bereich der elektronischen Rechnung durch die Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie seitens der Europäischen Kommission eher Rückzugsgefechte zu beobachten sind, breitet sich die elektronische Signatur in den Märkten E-Health, Sozialversicherungen, öffentlich-rechtliche Krankenkassen, Abfalldokumentation, elektronisches Standesamt, DE-Mail und verwandte Verfahren etc. kontinuierlich aus. Von einer breiten Akzeptanz kann man dennoch nicht sprechen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die öffentliche Verwaltung selbst die QES nicht konsequent genug einführt.
MS:
Oder gibt es noch die üblichen rechtlichen Bedenken bzw. Probleme?
Kff:
Rechtlich ist für Deutschland eigentlich alles klar - wir haben die sicherste elektronische Signatur überhaupt. Nur den Aufwand und die damit verbundenen Kosten sind beim Einsatz der QES sehr hoch. Dies beginnt bei der Anschaffung über die Einbindung in Anwendungen und endet bei den unsäglichen Anforderungen des Nachsignierens um den Beweiswert der Signaturen über Jahrzehnte zu erhalten. In Bezug auf rechtliche "Grauzonen" ist besonders der Bereich diskutabel, wo eine Person mit einer persönlichen Karte im Auftrag einer Institution, sei es eine Firma, eine Behörde oder im E-Health-Bereich ein Krankenhaus, elektronisch signiert. Aus der Signatur selbst ist zwar die Person jedoch nicht die Institution für die gezeichnet wird, eindeutig identifizierbar.
MS:
Gibt es technische Herausforderungen? Gerade im Krankenhausbereich wird ja mit vielen spezifischen Formaten und Anwendungen gearbeitet.
Kff:
Es gibt zwar keine grundsätzlichen technischen Probleme, aber Deutschland macht sich das Leben mit seinem proprietären Ansatz der QES selbst schwer. In Bezug auf die spezifischen Formate ist es für die elektronische Signatur eigentlich unerheblich, welches Format das Dokument oder der Daten-Container hat. Es gibt hier zwei Hürden, die überwunden werden müssen: zum Einen die Einbindung der Signatursoftware zum Signieren und Prüfen von Signaturen in das jeweilige Anwendungssystem. Während z.B. E-Mail-Programme eine solche Schnittstelle standardmäßig mitbringen sind häufig proprietäre Anwendungssysteme in Krankenhäusern nicht auf die Einbindung der elektronischen Signatur vorbereitet. Der zweite Aspekt ist die Verfügbarhaltung der Information. Werden sehr proprietäre Formate signiert, die für eine spätere Visualisierung konvertiert werden müssen, so wird beim Konvertieren die elektronische Signatur zerstört. Dies kann Auswirkungen auf die Beweiskraft der Daten haben. Auf jeden gehört für die langzeitige Aufbewahrung eine Strategie zur Erzeugung von Renditionen und zur Verwaltung von Original und Renditionen unter gleichem Index dazu.
MS:
Welche Rolle spielt dabei möglicherweise die elektronische Gesundheitskarte?
Kff:
Die elektronische Gesundsheitskarte war und ist der große Hoffnungsträger für den Einsatz von qualifizierten elektronischen Signaturen im E-Health-Marktsegment. Auch wenn die QES weiterhin eine wichtige Funktion der Gesundsheitskarte bleibt, so sind doch zahlreiche Anwendungen wie z.B. das elektronische Rezept nur eingeschränkt und die elektronische Patientenakte ganz ausgekoppelt worden. Wenn sich die Einführung der Gesundsheitskarte weiter verzögert und die Funktionalität eingeschränkt wird, hat dies auch negative Auswirkungen auf die Akzeptanz und den Einsatz der elektronischen Signatur.
© CopyRight bei PROJECT CONSULT 2010
Top
Seitentitel: Interview_Textbüro_Strehlitz_2010, Zitierung: http://www.PROJECT-CONSULT.com/home.asp?SR=985
Zuletzt aktualisiert am: 12.5.2010
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